Fragen

Was brauche ich, um logopädische Therapie in Anspruch nehmen zu können?

Sie benötigen eine logopädische Verordnung (Heilmittelverordnung), die Ihnen Ihr behandelnder Arzt ausstellt.
Die Verordnung darf zum Zeitpunkt Ihres ersten Termins nicht älter als 14 Tage sein, da sie sonst gemäß der Heilmittelrichtlinien ihre Gültigkeit verliert.

Wer kann logopädische Therapie verordnen?

In der Regel verordnen Hausärzte (Allgemeinmediziner), Kinderärzte, HNO-Ärzte, Phoniater/Pädaudiologen und Neurologen logopädische Therapie.
Bei myofunktionellen Störungen (z.B. bei Zungenfunktionsstörung) können ebenfalls Zahnärzte und Kieferorthopäden/-chirurgen eine Verordnung ausstellen.

Wie lange dauert eine logopädische Behandlung?

Die Dauer einer Therapiestunde beträgt in der Regel 45 Minuten, wobei auch 30 Minuten oder 60 Minuten verordnet werden können. Die Therapiedauer wird jeweils vom verordnenden Arzt festgelegt.
Die gesamte Behandlungsdauer ist stark davon abhängig, aus welchem Grund Sie die Therapie benötigen und kann daher nicht im Voraus festgelegt werden.

Wie oft findet die Therapie in der Woche statt?

In der Regel findet die Therapie 1-2 mal in der Woche statt. In einigen Fällen kann die Therapie auch öfter pro Woche durchgeführt werden.
Die Frequenz hängt jedoch von dem Grund ab, der eine logopädische Behandlung erforderlich macht und wird vom verordnenden Arzt festgelegt.

Was sollte ich zum ersten Termin mitbringen?

Bitte bringen Sie zum ersten Termin unbedingt die logopädische Verordnung (nicht älter als 14 Tage) und eventuelle Befundberichte behandelnder Ärzte/Therapeuten, sowie möglicherweise wichtige Entwicklungsberichte aus dem Kindergarten und/oder der Schule mit.

Wie erhalte ich einen Termin?

Die Terminvergabe erfolgt nach telefonischer Vereinbarung.